Jugendurlaub

Für ehrenamtliche Jugendarbeit haben gemäss OR 329e alle Leiter im Alter von 16-30 Jahre Anrecht auf jährlich eine Woche unbezahlten Jugendurlaub. Dieses Recht gilt nicht nur für J+S Kurse und -Lager, sondern für sämtliche Lager und Kursangebote in der ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit. So wird's gemacht:

Der Urlaub muss spätestens 2 Monate im Voraus beim Arbeitgebern angemeldet werden. Das Jugenurlaubs-Formular muss vom Organisator des Anlasses unterschrieben werden. Falls du in der Lehre bist, solltest du deine Abwesenheit auch mit der Berufsschule absprechen.

Das Formular kannst du hier herunterladen und per Computer ausfüllen.